Hauswirtschaftskräfte (w, m, d) in Vollzeit oder Teilzeit gesucht

Ab sofort suchen wir für unsere am 01.08.2023 neu eröffnende stationäre
Mutter/Vater – Kind Einrichtung „Pergolenviertel“ für psychisch erkrankte Mütter/Väter aus belastenden Lebensumständen und persönlichen Notlage

Hauswirtschaftskräfte (w, m, d)
in Vollzeit oder Teilzeit,

Unsere sich derzeit in der Konzeption befindende Einrichtung bietet 12 vollstationäre Plätze für Mütter bzw. Väter mit ihren Kindern in 6 kleinen Wohngemeinschaften innerhalb eines Gebäudeteils. Das zukünftige multiprofessionelle Team, bestehend aus Sozialpädagog:innen, Ergotherapeut:innen, Nachtbereitschaften und dem hauswirtschaftlichen Bereich, setzt sich dafür ein, dass betroffene Mütter/Väter gemeinsam mit ihren Kindern in einem geschützten Rahmen gestaltend an der Gemeinschaft teilnehmen können. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der individuellen, unterstützenden Bezugsbetreuung der Klient:innen, wie z.B. zielorientierte Beratungsgespräche, Hilfestellung, Krisenintervention, vieles mehr und dem Schutz der Kinder, z.B. durch ein festgelegtes Betreuungsangebot tagsüber.

Ihre Aufgaben

  • Überblick über den Zustand der Hygienebereiche in der Einrichtung wahren,
  • Kontrolle, Anleitung und Unterstützung der Mütter / Väter bei Fragen zur Ernährung, Haushaltsführung und Hygiene,
  • Zubereitung von Mahlzeiten für die Mütter / Väter,
  • Erstellung von Putzplänen, Kochplänen und Waschplänen mit den Müttern / Vätern,
  • Organisation und Begleitung des Hausputzes,
  • Sicherstellung des notwendigen Informationsflusses zur Einrichtungsleitung, den Mitarbeiter:innen und den Klient:innen,
  • Bereitschaft, auch übergeordnete Aufgaben zu übernehmen, Enge Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung.

Sie verfügen über

  • abgeschlossene Ausbildung oder langfristige Erfahrungen im hauswirtschaftlichen Bereich,
  • Erfahrungen im Umgang mit herausforderndem Verhalten und Menschen aus den verschieden Lebensmodellen,
  • Toleranz und Offenheit gegenüber verschiedenen Kulturen, Lebensformen und Traditionen,
  • Organisationsfähigkeit, Flexibilität, Kreativität und Eigeninitiative in der Arbeitsgestaltung und Organisation,
  • Konfliktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Humor,
  • Interesse, mit Menschen zusammen zu arbeiten und diese anzuleiten,
  • Lust, in einem neuen Team eng zusammenzuarbeiten, hohe Empathie und ein großes Herz,
  • Physische und psychische Belastbarkeit.

Wir bieten Ihnen

  • Die Möglichkeit eine neue Einrichtung von Anfang an als Teil eines multiprofessionellen Teams zu (er)leben,
  • leistungsgerechte Vergütung nach AVR/Caritas, anteiliges 13. Monatsgehalt,
  • 30 Tage Urlaub im Jahr, Regenerationstage,
  • betriebliche Zusatzversorgung (KZVK),
  • Bezuschussung. des Deutschlandtickets (als Jobticket),
  • Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung,
  • Flexible Arbeitszeiten zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Wenn die ausgeschriebene Stelle mit ihren Aufgaben und Verantwortung Ihr Herz berührt, freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, bitte ausschließlich digital per E-Mail an

e.grollmus@skf-hamburg.de

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an unsere Einrichtungsleiterin, wir freuen uns auf Sie!

Freie Stelle Sozialpädagogen, Ergotherapeuten sowie Erzieher (w, m, d) in Vollzeit oder Teilzeit

Ab sofort suchen wir für unsere am 01.08.2023 neu eröffnende stationäre

Mutter/Vater – Kind Einrichtung im „Pergolenviertel“
für psychisch erkrankte Mütter/Väter aus belastenden Lebensumständen und persönlichen Notlagen

Sozialpädagogen, Ergotherapeuten sowie Erzieher (w, m, d)
in Vollzeit oder Teilzeit,

Unsere sich derzeit in der Konzeption befindende Einrichtung bietet 12 vollstationäre Plätze für Mütter bzw. Väter mit ihren Kindern in 6 kleinen Wohngemeinschaften innerhalb eines Gebäudeteils. Das zukünftige multiprofessionelle Team, bestehend aus Sozialpädagog:innen, Ergotherapeut:innen, Nachtbereitschaften und dem hauswirtschaftlichen Bereich, setzt sich dafür ein, dass betroffene Mütter/Väter gemeinsam mit ihren Kindern in einem geschützten Rahmen gestaltend an der Gemeinschaft teilnehmen können. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der individuellen, unterstützenden Bezugsbetreuung der Klient:innen, wie z.B. zielorientierte Beratungsgespräche, Hilfestellung, Krisenintervention, vieles mehr und dem Schutz der Kinder, z.B. durch ein festgelegtes Betreuungsangebot tagsüber.

Ihre Aufgaben

  • Initiierung von Bindungs- und Beziehungsfördernden Aktivitäten, Erlebnisräume schaffen,
  • Alltagsstrukturen mit den Müttern/ Vätern entwickeln,
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung für die Mütter/Väter/Kinder,
  • Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit der Erkrankung und den Problemthemen, besonders in Bezug auf die Rolle als Mutter/Vater,
  • Neue Konfliktlösungsstrategien mit der Mutter/ dem Vater erarbeiten,
  • Transparent im Team arbeiten, flexibel und angemessen auf sich verändernde Prozesse einstellen,
  • Aufbau eines sozialen Netzes, offener, professioneller Austausch mit Leistungsträgern und anderen Behörden, Erstellung von Berichten, Dokumentationen,
  • Zusammenarbeit mit Fachärzten, Psycholog:innen, Therapeut:innen,
  • Enge Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung, Einsatz von Methoden, wie Genogrammarbeit, Interview-Techniken oder Medien, Einhaltung der konzeptionellen Grundaussagen.

Sie verfügen über

  • abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik, Gesundheits-, Pflege- oder Sozialmanagement, Ergotherapeut:in oder Erzieher:in mit Zusatzqualifikation,
  • wertfreies Interesse an verschieden, komplexen Lebensmodellen,
  • Erfahrungen mit Kindern und die Fähigkeit, selbständig zu arbeiten,
  • Lust, in einem neuen Team eng zusammenzuarbeiten, hohe Empathie und ein großes Herz.
  • Die Fähigkeit, sich situativ anzupassen, Kreativität, Phantasie, Lebensfreude und Gestaltungsfähigkeit, Konflikt-und Kritikfähigkeit,
  • Empathie, Geduld und Durchsetzungsvermögen,
  • Handlungs-und Verfahrenssicherheit in Krisensituationen.

Wir bieten Ihnen

  • Die Möglichkeit eine neue Einrichtung von Anfang an als Teil eines multiprofessionellen Teams zu (er)leben,
  • leistungsgerechte Vergütung nach AVR/Caritas, anteiliges 13. Monatsgehalt,
  • 30 Tage Urlaub im Jahr, Regenerationstage,
  • betriebliche Zusatzversorgung (KZVK),
  • Bezuschussung. des Deutschlandtickets (als Jobticket),
  • Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung,
  • Flexible Arbeitszeiten zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Wenn die ausgeschriebene Stelle mit ihren Aufgaben und Verantwortung Ihr Herz berührt, freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, bitte ausschließlich digital per E-Mail an

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Wir suchen: Nachtbereitschaften (w, m, d) Geringfügige Beschäftigung oder Teilzeit

Ab sofort suchen wir für unsere am 01.08.2023 neu eröffnende stationäre
Mutter/Vater-Kind Einrichtung „Pergolenviertel“
für psychisch erkrankte Mütter/Väter aus belastenden Lebensumständen und persönlichen Notlagen

Nachtbereitschaften (w, m, d)
Geringfügige Beschäftigung oder Teilzeit

Unsere sich derzeit in der Konzeption befindende Einrichtung bietet 12 vollstationäre Plätze für Mütter bzw. Väter mit ihren Kindern in 6 kleinen Wohngemeinschaften innerhalb eines Gebäudeteils. Das zukünftige multiprofessionelle Team, bestehend aus Sozialpädagog:innen, Ergotherapeut:innen, Nachtbereitschaften und dem hauswirtschaftlichen Bereich, setzt sich dafür ein, dass betroffene Mütter/Väter gemeinsam mit ihren Kindern in einem geschützten Rahmen gestaltend an der Gemeinschaft teilnehmen können. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der individuellen, unterstützenden Bezugsbetreuung der Klient:innen, wie z.B. zielorientierte Beratungsgespräche, Hilfestellung, Krisenintervention, vieles mehr und dem Schutz der Kinder, z.B. durch ein festgelegtes Betreuungsangebot tagsüber.

Ihre Aufgaben

  • Abendrundgänge zur Überprüfung des Kindeswohls und der allgemeinen Situation der Väter/ Mütter,
  • Angebote für gemeinsames Zusammenkommen, Spieleabende, Fernsehabende, Kreativangebote,
  • Unterstützen bei abendlichen Tätigkeiten der Mütter/Väter für die Kinder,
  • Ansprechpartner:in in Problemsituationen, bei Krisen und Fragen,
  • Schaffen einer ruhigen, entspannten Atmosphäre,
  • Schriftliche Dokumentation von Ereignissen, Vorkommnissen am Abend und in der Nacht,
  • In Krisensituationen Betreuung von Kindern über Nacht,
  • Bei Bedarf Überwachung per Babyphoneanlage des Verhaltens der Mutter / des Vaters in der Nacht,

Sie verfügen über

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher:in oder Student:in im Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik, Hebammen oder Pflegefachkraft
  • Lust, in einem neuen Team eng zusammenzuarbeiten, hohe Empathie und ein großes Herz,
  • Die Fähigkeit, sich situativ anzupassen, Handlungs- und Verfahrenssicherheit in Krisensituationen,
  • Die Fähigkeit, eigenständig zu arbeiten,
  • Erfahrungen mit Kindern, Empathie, Geduld und Durchsetzungsvermögen,
  • wertfreies Interesse an verschieden, komplexen Lebensmodellen,

Wir bieten Ihnen

  • Die Möglichkeit eine neue Einrichtung von Anfang an als Teil eines multiprofessionellen Teams zu (er)leben,
  • leistungsgerechte Vergütung nach AVR/Caritas, anteiliges 13. Monatsgehalt,
  • 30 Tage Urlaub im Jahr, Regenerationstage,
  • betriebliche Zusatzversorgung (KZVK),
  • Bezuschussung. des Deutschlandtickets (als Jobticket),
  • Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung,
  • Flexible Arbeitszeiten zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Wenn die ausgeschriebene Stelle mit ihren Aufgaben und Verantwortung Ihr Herz berührt, freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, bitte ausschließlich digital per E-Mail an

e.grollmus@skf-hamburg.de

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an unsere Einrichtungsleiterin, wir freuen uns auf Sie!

Freie Stelle Erzieher sowie Sozialpädagogen (w, m, d) für die tägliche Kinderbetreuung Voll- oder Teilzeit

Ab sofort suchen wir für unsere am 01.08.2023 neu eröffnende stationäre
Mutter/Vater-Kind Einrichtung „Pergolenviertel“
für psychisch erkrankte Mütter/Väter aus belastenden Lebensumständen und persönlichen Notlagen

Erzieher sowie Sozialpädagogen (w, m, d)
für die tägliche Kinderbetreuung
Voll- oder Teilzeit,

Unsere sich derzeit in der Konzeption befindende Einrichtung bietet 12 vollstationäre Plätze für Mütter bzw. Väter mit ihren Kindern in 6 kleinen Wohngemeinschaften innerhalb eines Gebäudeteils. Das zukünftige multiprofessionelle Team, bestehend aus Sozialpädagog:innen, Ergotherapeut:innen, Nachtbereitschaften und dem hauswirtschaftlichen Bereich, setzt sich dafür ein, dass betroffene Mütter/Väter gemeinsam mit ihren Kindern in einem geschützten Rahmen gestaltend an der Gemeinschaft teilnehmen können. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der individuellen, unterstützenden Bezugsbetreuung der Klient:innen, wie z.B. zielorientierte Beratungsgespräche, Hilfestellung, Krisenintervention, vieles mehr und dem Schutz der Kinder, z.B. durch ein festgelegtes Betreuungsangebot tagsüber.

Ihre Aufgaben

  • Tägliche (Betreuungs-) Arbeit mit den Kindern, Einschätzung und Sicherung des Kindeswohls,
  • Strukturierte Dokumentation über Entwicklungsstand und Schritte der Kinder,
  • Enge Zusammenarbeit mit Müttern/Vätern, interaktive Angebote initiieren und begleiten,
  • Begleitung zu Kinderärzten, Therapeut:innen
  • Unterstützungsangebote im Tagesablauf beim Essen, Zubettgehen, Spielen einfügen,
  • Reflektionsgespräche und Entwicklungsgespräche mit Müttern/ Vätern führen,
  • Entwicklung eines kinderechten Tagesplans für die Kinder mit Müttern/ Vätern,
  • Enge Zusammenarbeit mit der Bezugsbetreuung,
  • Transparentes Arbeiten mit den Müttern/ Vätern und dem Team,
  • Einhaltung der konzeptionellen Grundsatzaussagen.

Sie verfügen über

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Erzieher:in oder abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik,
  • Kenntnisse über Entwicklungsabschnitte von Kindern, Erfahrungen mit Säuglingen und Kindern,
  • Kenntnisse über Bindungstheorien,
  • Mögliche Zusatzqualifikationen im Rahmen der Förderung von Kindern und spezieller Arbeit mit Müttern/ Vätern, Empathie, Geduld und Durchsetzungsvermögen,
  • Lust, in einem neuen Team eng zusammenzuarbeiten, hohe Empathie und ein großes Herz,

Wir bieten Ihnen

  • Die Möglichkeit eine neue Einrichtung von Anfang an als Teil eines multiprofessionellen Teams zu (er)leben,
  • leistungsgerechte Vergütung nach AVR/Caritas, anteiliges 13. Monatsgehalt,
  • 30 Tage Urlaub im Jahr, Regenerationstage,
  • betriebliche Zusatzversorgung (KZVK),
  • Bezuschussung. des Deutschlandtickets (als Jobticket),
  • Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung,
  • Flexible Arbeitszeiten zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Wenn die ausgeschriebene Stelle mit ihren Aufgaben und Verantwortung Ihr Herz berührt, freuen wir uns über Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, bitte ausschließlich digital per E-Mail an

e.grollmus@skf-hamburg.de

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an unsere Einrichtungsleiterin, wir freuen uns auf Sie!

Stellungnahme: Grundlinien einer erneuerten Sexualethik

Positionierung des SkF Gesamtvereins

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) e.V. positioniert sich zu einer Sexualethik der katholischen Kirche im Sinne es Grundtextes des Synodalforums IV.
Die Synodalversammlung hat diesen Text nicht beschlossen. Obwohl mit großer Mehrheit zugestimmt wurde, konnte die Zweidrittelmehrheit der Bischöfe nicht erreicht werden.
Der Text gibt deutlich wieder, was der SkF seit Langem in der konkreten Lebensbegleitung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in seiner Arbeit (er)lebt und als notwendige Weiterentwicklung innerhalb der Kirche fordert. Daher positioniert sich der SkF inhaltlich eindeutig zu den Kernaussagen.

Der SkF ist überzeugt, dass jeder Mensch von Gott geschaffen, gewollt, bejaht und geliebt ist. Die unantastbare Würde eines jeden Menschen prägt unser Gottes- und Menschenbild.

Diese Haltung wird in unserer caritativen Arbeit sichtbar. Wir nehmen alle Menschen mit ihrer individuellen Lebenssituation an und unterstützen sie bei der selbstbestimmten Entwicklung von Perspektiven. Geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung gehören zur Persönlichkeit des Menschen.

Der SkF stimmt den Aussagen des Grundtextes zur Sexualethik zu. Sie öffnen den Blick für die wertvollen Impulse der kirchlichen Tradition: die Verbindung von Sexualität und Liebe, die Wertschätzung der Ehe, die Übernahme von Verantwortung für sich, für Partner:in sowie für die Kinder und Jugendlichen in diesen Beziehungen. Sie machen aber auch die Grenzen gelebter Sexualität deutlich: Die Würde des Menschen und sein Recht auf Selbstbestimmung dürfen nicht verletzt werden. Das bedeutet ein entschiedenes Nein zu sexualisierter Gewalt und Übergriffigkeit; zu Zwangsprostitution und Vergewaltigung. Es beinhaltet auch ein entschiedenes Nein, wenn Menschen gedrängt werden, ihre Sexualität zu verheimlichen oder zu unterdrücken.

Der SkF wurde 1899 gegründet, weil die Gründerinnen erkannten, dass Menschen, vor allem Frauen, Opfer von Gewalt und erniedrigenden Lebenssituationen waren. Das Leben der Frauen und die Unterstützung für sie wurden oft erschwert durch Moralvorstellungen, die zu Vertuschung, Machtmissbrauch und Stigmatisierung führten. Seit seiner Gründung tritt der SkF dafür ein, diese negativen Aspekte zu enttabuisieren, zu heilen und zu überwinden. Enge Moralvorstellungen führen bis heute zu Leid, insbesondere bei Frauen. Durch die Angebote der Beratung von Menschen mit Kinderwunsch, von Schwangeren, von Paaren, die sich trennen wollen, von Frauen, die Gewalt erfahren, und durch Angebote der Sexualpädagogik und Prävention übernimmt der SkF seit über 120 Jahren aus christlicher Überzeugung heraus Verantwortung für neue Lebensperspektiven und den selbstbestimmten Umgang mit Liebe, Sexualität, Partnerschaft und Elternschaft.

Innerhalb der caritativen Dienste und auch in vielen Bereichen der Pastoral hat sich diese sexualethische und werteorientierte Haltung seither in einer guten Weise entwickelt und bewährt.

Für viele ehrenamtlich und beruflich Engagierte im SkF ist die Kluft zwischen der Lehre der Kirche, der Lebenswirklichkeit der Gläubigen und unserer Sozialen Arbeit unerträglich. Dies führt unweigerlich zu immer mehr Relevanzverlust (auch der positiven Aspekte) der kirchlichen Sexuallehre.

Der SkF begrüßt den Grundtext und hebt aus seinen Empfehlungen folgende Aspekte hervor:

Sexualität, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sind Geschenk und Auftrag zugleich
Sexualität ist eine positive Lebenskraft und gehört zu unserer Identität. Verantwortungsvoll gestaltete Sexualität ist Ausdruck individueller Freiheit. Menschen können selbst entscheiden, was sie stark macht oder was ihnen schadet. Wir sehen die Aufgabe der Sexualethik darin, Menschen bei dieser Unterscheidung zu unterstützen und zu ermutigen, Liebe und Sexualität verantwortungsvoll für sich selbst und den/ die Partner:in zu gestalten.
Menschen entwickeln sich Zeit ihres Lebens weiter. Das gilt auch für ihre personale Identität und ihre Sexualität. Deshalb sind sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität Teil eines individuellen Wachstums-,Findungs- und Reifungsprozesses. Das Ergebnis dieses Prozesses kann nur von der Person selbst beurteilt werden. Es verbietet sich daher jede Form von Diskriminierung, Geringschätzung und Nichtachtung. Vielmehr müssen Menschen in ihrer selbstbestimmten Entwicklung unterstützt werden.

Wir sind gegen alle Handlungen, die Menschen erniedrigen oder ausbeuten, bei denen Menschen Gewalt angetan wird oder sie gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen oder genötigt werden. Wir ermutigen Menschen, sexuelle Lust als etwas Positives und selbstverständlich zum Leben Gehörendes wahrzunehmen und sie in Würde und Verantwortung zu leben.

Fruchtbarkeit hat mehrere Dimensionen
Sexualität ist in vielerlei Hinsicht lebensspendend, nicht nur in der Weitergabe neuen Lebens. Lebensspendend ist auch die soziale Dimension der Fruchtbarkeit. Sie umfasst eine grundsätzliche Offenheit für die Weitergabe des Lebens und die Verantwortung für die Partner:innen untereinander sowie in ihren sozialen Bezügen. Allein die Partner:innen entscheiden darüber, wie sie dieser Verantwortung als Paar und als (potenzielle) Eltern gerecht werden. Zu würdigen ist diese Offenheit auch bei Menschen, deren Wunsch nach Kindern unerfüllt bleibt. Zusätzlich zu ihrem Leid erfahren sie oft Rechtfertigungsdruck. Die Aufgabe der Kirche ist es, ihre Wirksamkeit für sich und die Welt auch ohne eigene Kinder zu stärken und anzuerkennen. Dies gilt auch für Paare, die sich bewusst gegen Kinder entscheiden.

Sexualität ist ein Beziehungsgeschehen
Sexualität verwirklicht sich in Beziehungen: nicht nur gegenüber anderen, sondern auch gegenüber sich selbst. Sich selbst und seinen Körper zu lieben, ist eine wichtige Voraussetzung für eine reife Sexualität und einen würdevollen Umgang mit Partner:innen.
Alle verantwortungsvollen, verbindlich gelebten und auf Dauer angelegten Beziehungen verdienen Wertschätzung. Dennoch schließt das Vertrauen in den Segen Gottes und der Wunsch nach dauerhafter Beziehung auch in der sakramental geschlossenen Ehe nicht aus, dass Beziehungen scheitern. Wir dürfen darauf vertrauen, dass Gott die Lebenswege aller Menschen mit seiner Güte und Obhut begleitet. Aufgabe der Kirche ist es, in diesem Sinne neue Perspektiven zuzulassen und zu unterstützen.

Wir sind davon überzeugt, dass eine so verstandene Sexualethik zu gelingendem Leben beiträgt. Diese Haltung prägt unsere Arbeit mit und für Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssituation.

Beschluss des SkF-Rates
Dortmund. 16. März 2023

Ansprechpartnerin:
Nadine Mersch
Referat Verbandsentwicklung
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. Bundesgeschäftsstelle
Agnes-Neuhaus-Straße 5
44135 Dortmund
Tel. 0231 557026-25
mersch@skf-zentrale.de
www.skf-zentrale.de

 

SkF zum Abschluss des Synodalen Wegs

Weitere Schritte dringend notwendig

Dortmund, 13. März 2023. Drei Jahre lang wurden im Synodalen Weg die Themen Macht und Gewaltenteilung, Priesterliche Lebensform, die Stellung der Frauen in und die Sexualethik der Kirche intensiv diskutiert.

Zum Abschluss des Synodalen Wegs stellt Hildegard Eckert, Vorsitzende SkF-Rat, fest: „Ein Wendepunkt in all diesen Themenfeldern war der Synodale Weg leider nicht. Aber es ist gelungen, offene Debatten zu führen, Argumente zu stärken und klare Positionen zu erarbeiten.“

Die Papiere, die in diesem Prozess entstanden und teilweise verabschiedet sind, zeigen den aktuellen Diskussionsstand bei relevanten Reformthemen der Kirche in Deutschland. So hat der Synodale Weg deutlich gemacht, welche Reformschritte notwendig sind, um Missbrauch und Vertuschung in kirchlichen Strukturen zu überwinden und Diskriminierung zu beenden. Doch ist die Umsetzung der Handlungsempfehlungen nur teilweise in Deutschland allein möglich.

Die Machtstrukturen aufzubrechen und die Macht zwischen den Bischöfen und den Gläubigen zu teilen, ist leider noch nicht gelungen. Die letzte Synodalversammlung hat deutlich vor Augen geführt, dass alle formale Macht bei den Bischöfen bleibt.

Der SkF fordert die Bischöfe auf, die Entwicklungen, die in deutschen Diözesen umgesetzt werden können, konsequent umzusetzen. Eckert betont: „Als Frauenfachverband erwarten wir insbesondere, dass eine Erneuerung der Sexualethik und gleiche Rechte für Frauen in der Kirche entschieden umgesetzt werden. Wir erleben in unserer Arbeit das Auseinanderklaffen kirchlicher Vorstellungen und der Erwartungen der ehrenamtlich und beruflich Engagierten im katholischen Dienst, was zu Unverständnis und auch Wut führt.“

Kleine Schritte auf dem Reformweg sind gegangen, weitere müssen dringend folgen und dürfen nicht zu lange auf sich warten lassen, wenn die Kirche nicht die Gläubigen verlieren will.

Das Recht auf gleiche Bezahlung

Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) zum Internationalen Frauentag

Dortmund, 07. März 2023. Die beste Absicherung gegen Armut – insbesondere im Alter – ist angemessen bezahlte und sozialversicherte Arbeit. Doch gilt diese „Binsenweisheit“ überwiegend für Männer und noch lange nicht für alle Frauen.

Nach wie vor sind Frauen benachteiligt: sie übernehmen noch immer den größten Teil unbezahlter Sorgearbeit und werden zudem in vielen Arbeitsbereichen schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. Besonders betroffen von dieser Schieflage sind Alleinerziehende und Frauen, die Angehörige pflegen. So zeichnet sich ab, dass die in den kommenden Jahren steigende Altersarmut überwiegend weiblich sein wird.

Das Recht der gleichen Bezahlung wird nur gelingen, wenn Sorgeberufe deutlich aufgewertet und besser bezahlt werden. Dies betrifft neben der Pflege auch den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen.

Insofern ist es enttäuschend, dass die von der Bundesregierung versprochene Professionalisierung und Qualifizierung haushaltsnaher Dienstleistungen bisher ausbleibt. Denn dadurch würden für Frauen und Männer gleichermaßen anerkannte, fair bezahlte und sozialversicherte Arbeitsplätze entstehen. Doch die von der Bundesregierung versprochene politische Unterstützung scheint den aktuellen Krisen zum Opfer zu fallen. Dabei würde der Ausbau professionalisierter haushaltsnaher Dienstleistungen auch dazu beitragen, private Haushalte zu entlasten und somit die Chancen von Frauen auf Erwerbsarbeit deutlich erhöhen.

„Solange wir in Deutschland die Aufgabe nicht gelöst haben, die Anforderungen in Gesellschaft, Familie und Erwerbsarbeit gleichberechtigt zwischen Frauen und Männern zu verteilen, wird auch das Thema der (Alters)Armut nicht zu lösen sein“, betont Renate Jachmann-Willmer, Vorstand SkF Gesamtverein.

Armutsbekämpfung und bessere Chancen für Kinder und Jugendliche gibt es nicht zum Nulltarif

Vor der Klausur des Bundeskabinetts am kommenden Wochenende rufen der Familienbischof, Erzbischof Heiner Koch, und ein breites Bündnis katholischer Verbände die Bundesregierung dazu auf, die geplante Reform der Familienleistungen nicht am Geld scheitern zu lassen.

Berlin, 03.03.2023. Am kommenden Wochenende wird die Bundesregierung in der Kabinettsklausur über die geplante Kindergrundsicherung beraten. Bisher gibt es in der Koalition keine Einigung auf ein Budget für das zentrale familienpolitische Vorhaben der Legislaturperiode. „Es geht jetzt darum, angemessene Mittel für eine erfolgreiche Reform zugunsten von Kindern und Familien zur Verfügung zu stellen“, äußert sich Erzbischof Dr. Heiner Koch, Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz. Der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, erklärte, dass es sich bei der Bekämpfung von Kinderarmut und der Verbesserung der Chancen von Kindern und Jugendlichen um wichtige Zukunftsinvestitionen handele: „Wer bei den Kindern spart, zahlt später wesentlich höhere Folgekosten.“

Die katholischen Verbände betonen, dass sich die mit der Kindergrundsicherung verfolgten Ziele nicht ohne zusätzliche Finanzmittel erreichen lassen. Egal ob es um das mit der Leistungsbündelung verfolgte Ziel der verbesserten Inanspruchnahme von Familienleistungen oder um das Ziel der Armutsbekämpfung gehe: beides sei nicht zum Nulltarif zu haben.

Die Verbände verweisen darauf, dass es seit Jahren nicht gelinge, die Kinder- und Jugendarmut zu senken. Studien zeigten immer wieder: Jedes fünfte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet. Insgesamt sind 2,9 Millionen Kinder betroffen. Die aktuellen Preissteigerungen infolge der sich überlagernden Krisen verschärfen die Situation der Familien und treffen arme Familien besonders. Nach den pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen haben viele Kinder und Jugendliche Bildungsrückstände, insbesondere solche aus einkommensschwächeren Familien. Noch immer hängen die Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland in hohem Maß von den Ressourcen der einzelnen Familien ab.

Vor diesem Hintergrund halten es die katholischen Verbände und Erzbischof Koch für dringend erforderlich, dass die geplante familienpolitische Reform zu höheren Leistungen für Kinder führt und insbesondere arme Familien und solche mit kleinen Einkommen besser unterstützt. „Dafür muss Geld in die Hand genommen werden“, erklärt Beate Schwittay, Bundesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmerbewegung. „Die Kindergrundsicherung darf nicht durch Kürzungen an anderer Stelle gegenfinanziert und zum Nullsummenspiel für Familien werden.“ Für bedenklich hält Renate Jachmann-Willmer, Vorstand des Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V., dass ausgerechnet bei den Alleinerziehenden auf der Grundlage der aktuellen Pläne Verschlechterungen drohen, wenn zum Beispiel der Unterhaltsvorschuss mit dem Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung voll verrechnet werden soll.

Dass die Regelbedarfe nach dem bekannt gewordenen Eckpunkte-Entwurf des Bundesfamilienministeriums zukünftig stärker an den Haushaltsausgaben der gesellschaftlichen Mitte orientiert werden sollen, entspricht langjährigen Forderungen der katholischen Verbände. Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, bekräftigt: „Kindergrundsicherung ist Kinderchancensicherung. Eine Regierung, die sich soziale Gerechtigkeit und Aufbruch auf die Fahnen geschrieben hat, muss vorrangig dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche unabhängig vom Einkommen der Eltern mit gleichen Lebenschancen aufwachsen.“

Unterstützende Personen und Verbände:
Dr. Heiner Koch, Erzbischof von Berlin
Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung e.V. (AKF)
Deutscher Caritasverband e. V. (DCV)
Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e. V.
Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB Deutschlands e. V.)
Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF)

Schwangerschaftskonflikt: Selbstbestimmungsrecht der Frauen und Lebensrecht des ungeborenen Kindes müssen gleichermaßen geschützt werden

Deutscher Caritasverband und Sozialdienst katholischer Frauen äußern sich nach Einsatz der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung

Berlin. 2. März 2023. Anlässlich der Einberufung der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“ durch die Bundesregierung machen der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Sozialdient katholischer Frauen Gesamtverein (SkF) klar: Selbstbestimmungsrecht der Frau und Lebensrecht des ungeborenen Kindes stehen untrennbar nebeneinander. Das verpflichtende Beratungsgespräch, das jede Frau führen muss, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen will, muss erhalten bleiben. Es dient sowohl dem Schutz des ungeborenen Kindes als auch der Selbstbestimmung der Frauen.

„Es ist gut, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und zur Fortpflanzungsmedizin nun von der Bundesregierung eingesetzt wurde und dass ihr neben Juristen und Juristinnen auch Medizinethikerinnen und -ethiker angehören, die seit Jahren die Suche nach einem tragfähigen Ausgleich zwischen den Rechten der schwangeren Frau und denen des Kindes begleiten,“ so Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

Beratungsgespräch muss erhalten bleiben
Die Kommission wird unter anderem prüfen, ob und wie gegebenenfalls eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches möglich ist, „Die häufig vertretene These, es sei nötig, den §218 Strafgesetzbuch abzuschaffen, um das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu sichern, ist dabei einer kritischen Prüfung zu unterziehen“, so Welskop-Deffaa.

Nach geltender Rechtslage entscheidet die Frau im Schwangerschaftskonflikt selbst über einen Schwangerschaftsabbruch. „Die mit dem § 218 verbundene im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelte verpflichtende Beratung dient dazu zu verhindern, dass der Frau das Selbstbestimmungsrecht von anderen genommen wird – vom Partner, von den Eltern oder anderen Menschen im Umfeld, die unter Umständen Druck auf sie ausüben“, betont Renate Jachmann-Willmer, SkF Bundesvorstand.

Die verpflichtende Beratung ist laut Deutschem Caritasverband und SkF Gesamtverein ein wichtiger Baustein des Schutzkonzeptes für Frau und ungeborenes Kind und muss nach den langjährigen guten Erfahrungen der Beratungspraxis unbedingt erhalten bleiben. Sie bietet Frauen den Raum zur Klärung von Ambivalenzen und Unterstützungsmöglichkeiten. „Für Frauen in vulnerablen Lebenslagen ist sie oft die einzige Chance ihre Selbstbestimmung auszuüben“, so Jachmann-Willmer.

Zuversicht und Zusammenhalt – gerade jetzt

SkF: Frühzeitige Beratung hilft Härten vermeiden

Dortmund, 14.12.2022. Angesichts der großen Sorgen vieler Menschen ruft der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) dazu auf, Zuversicht und sozialen Zusammenhalt zu stärken. „Gerade jetzt brauchen die Menschen die Sicherheit, dass sie nicht im Stich gelassen werden. Es braucht die Zuversicht, dass es auch bei finanziellen Engpässen Lösungen und Unterstützung geben wird. Mit Blick auf die Erfahrungen der Coronazeit ist es besonders wichtig, Ängsten entgegenzuwirken. Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche und ältere Menschen dürfen nicht wieder mit ihren Ängsten allein gelassen werden“, betont Renate Jachmann-Willmer, SkF-Bundesvorstand.  

In den SkF-Beratungsstellen ist das zentrale Thema der Ratsuchenden die Sorge und die Angst, ihre Energiekosten nicht mehr bezahlen zu können. Zunehmend mehr Menschen, auch solche, die früher nie in eine Sozialberatungsstelle gekommen wären, suchen aktuell Rat und Hilfe. Die meisten Menschen können noch nicht abschätzen, welche Kosten auf sie zukommen. Und sie wissen nicht, welche Erleichterung ihnen die Entlastungspakete bringen werden. Viele Rentner:innen, Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen wissen nur, dass sie kein Geld übrighaben, um die steigenden Kosten aufzufangen.

Gleichzeitig kennen viele die Möglichkeiten der Unterstützung nicht bzw. scheuen sich, Anträge beim Wohngeldamt, im Jobcenter bzw. Sozialamt zur Vermeidung von Härten zu stellen. „Wichtig ist jetzt, dass die Menschen die Sicherheit haben, schnell alle notwendigen Auskünfte zu bekommen. Hier sind nicht nur die Beratungsstellen gefordert, sondern auch die Ämter. Notwendig ist eine Aufstockung der Beratungskapazitäten und vereinfachte Antragsverfahren, wie sie in der Zeit der Pandemie möglich waren“, fordert Jachmann-Willmer. Ebenso wichtig sei es jetzt – analog der Coronazeit – erneut über ein Moratorium für Wohnungskündigungen bei Mietrückstand und auch für Stromsperren nachzudenken.

Pressemitteilung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen

Offener Brief: Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert Umsetzung des Partnerschaftlichkeitspakets

Berlin, 07.12.2022. Die 26 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen, zu denen auch der SkF gehört, fordern, die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen zur Verringerung der Sorgelücke zügig umzusetzen und die Finanzierung hierfür sicherzustellen.

Ein Jahr nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages hat keine der darin verankerten Maßnahmen zur Verringerung der Sorgelücke den Status des Gesetzgebungsverfahrens erreicht. „Wenn das ambitionierte Ziel erreicht werden soll, bis 2030 die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern herzustellen, dann müssen Maßnahmen, die die faire Verteilung der unbezahlten Sorge- und Hausarbeit zwischen Frauen und Männern voranbringen, prioritär behandelt und jetzt zeitnah umgesetzt werden“, schreiben die Bündnismitglieder, in ihrem Offenen Brief an die politisch Verantwortlichen.

Die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt des Kindes, der Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate sowie die Erweiterung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes sind aus Sicht des Bündnisses ein notwendiges und sinnvolles Maßnahmenbündel, um die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in der sensiblen Phase der Familiengründung zu unterstützen. Die Bündnismitglieder fordern, dafür die notwendigen Finanzmittel bereitzustellen. Auch weitere Maßnahmen, wie die Entgeltersatzleistung für Pflegezeiten oder das Gutscheinsystem für haushaltsnahe Dienstleistungen, gilt es wie geplant umzusetzen.

Den Offenen Brief des Bündnisses finden Sie hier.

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF)
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 26 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de.
Twitter: @sorgearbeit
Instagram: @buendnis_sorgearbeit

PRESSEKONTAKT
Franziska Weck
presse@sorgearbeit-fair-teilen.de
Tel. +49 174 534 7045

Stadt – Land – Frauenhaus

Gefährdete Frauen brauchen endlich mehr Schutz vor Gewalt

Dortmund, 23. November 2022. Nach wie vor sind Frauen nur unzureichend vor Gewalt geschützt. Die polizeiliche Kriminalstatistik belegt, dass Frauen in hohem Maße Opfer von geschlechtsspezifischen Gewaltdelikten werden. Dies gilt vor allem für Frauen, die durch den (Ex-)Partner gefährdet sind. Hier ist es dringend erforderlich, dass sich die Zusammenarbeit zwischen Behörden und mit der Hilfestruktur verbessert.

So betont der GREVIO-Bericht des Europarates für Deutschland die Notwendigkeit, eine systematische Risikoabschätzung und ein Sicherheitsmanagement als Standardverfahren aller beteiligten Stellen für den Umgang mit gewaltbetroffenen Frauen einzuführen. Die Erfahrungen der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen zeigen, dass Fallkonferenzen des gesamten Hilfesystems den Schutz besonders gefährdeter Frauen erhöhen.

Der Bericht greift die Kritik der Frauenhäuser und Interventions- und Beratungsstellen auf, dass in vielen Regionen Frauenhäuser fehlen und es teilweise große Hürden für die Aufnahme von Frauen und Kindern gibt. Dabei dürfe es nicht vom Wohnort oder der persönlichen Situation der Betroffenen abhängen, ob Frauen einen Platz im Frauenhaus oder eine Beratungsstelle finden.

„Viele Frauen haben aktuell kaum eine Chance, sich vor häuslicher Gewalt zu schützen. Wir brauchen dringend mehr politisches Engagement, um bestehende Hilfeangebote zu sichern und mehr Frauenhausplätze und Beratungskapazität zu schaffen“, fordert Renate Jachmann-Willmer, SkF Bundesvorstand. „Wir schätzen die bestehenden Initiativen in den Kommunen und Ländern, doch notwendig ist eine langfristige Strategie und Koordinierung auf Bundesebene. Nur mit einer bundesgesetzlichen Grundlage kann es gelingen, gleichwertige Schutzverhältnisse in Deutschland zu schaffen.“

Vom Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen erwartet der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) konkrete Ergebnisse, um eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen voranzubringen.

Arme Menschen brauchen eine Chance auf dem Wohnungsmarkt

Berlin, 11.11.2022. „Wohnungsnot und hohe Wohnnebenkosten können zu tiefgreifenden gesellschaftlichen Problemen führen. Energiekrise und Inflation bringen Wohnungslose, Familien, Jugendliche aus Einrichtungen, Frauen in Frauenhäusern, Rentner:innen, Menschen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund noch zusätzlich in existenziell bedrohliche Situationen, wenn sie keine bezahlbare Wohnung finden“, sagt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa anlässlich des Welttages der Armen am Sonntag.

Am Welttag der Armen, am 13.11.2022, zum Abschluss der Armutswochen, ruft der Deutsche Caritasverband (DCV) gemeinsam mit seinen Fachverbänden Sozialdienst katholischer Frauen (SkF Gesamtverein) und SKM Bundesverband auf, den Blick auf die Wohnsituation von Menschen in schwierigen Lebenslagen zu richten.
Damit besonders benachteiligte Menschen überhaupt noch eine Chance auf angespannten Wohnungsmärkten bekommen, müssen Politik, Kirche und Wohlfahrtsverbände und die Wohnungswirtschaft auf allen föderalen Ebenen gemeinsam Lösungen entwickeln und umsetzen. Denn die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Aber, wo neu gebaut oder saniert wird, entsteht zu wenig Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen. Hier müssen sich Kommune, Staat und Kirche selbst verpflichten, das zu ändern.

Effekt der Wohngeldreform darf nicht verpuffen
Verbesserungen, die durch die Wohngeldreform und die aufgelegten Entlastungspakete in Aussicht stehen, dürfen nicht einfach verpuffen. „Das Wohngeld ist eigentlich ein wichtiger Teil des dritten Entlastungspaketes. Wenn Berechtigte jetzt aber den Zuschuss nicht kennen und in den Behörden das Personal für die Bereitstellung fehlt, kann diese Reform keine schnelle Hilfe bringen“, kritisiert Welskop-Deffaa.

Frauen und Kinder vor Wohnungsverlust schützen
Caritas, SkF und SKM fordern insbesondere präventive Maßnahmen als bestes Mittel gegen Wohnungslosigkeit. „Der Verlust der Wohnung kann durch frühzeitige Beratung in den Fachstellen verhindert werden. Leider steigt die Zahl der von Wohnungslosigkeit betroffenen Frauen. Gerade sie und die Kinder leiden besonders, wenn sie die Wohnung verlieren. Deshalb brauchen wir in Deutschland dringend mehr Wohnungen und Wohnprojekte bei denen Betreuung und Hilfe parallel zum Einzug angeboten werden“, fordert Renate Jachmann-Willmer, Bundesvorstand SkF Gesamtverein.

Kirchliche Flächen und Gebäude nutzen
Die Kirchen in Deutschland gehören zu den größten Immobilieneigentümern. Caritas, SKM und SkF fordern, dass die Kirchen in Deutschland ihre Immobilien mit Pfarrhäusern, Gemeindehäusern sowie Wohn- und Geschäftshäusern für die Entschärfung auf dem bundesweiten Wohnungsmarkt nutzen. SKM-Bundesvorsitzender Heinz-Georg Coenen fordert: „Die Kirche muss ihrem christlichen Auftrag im Dienste der Armen nachkommen: Es gilt einen angemessenen Anteil dieser Räume sozial benachteiligten Menschen sozialverträglich zur Verfügung zu stellen – denn Kirchengebäude sind kein Selbstzweck.“

Keine Wohnungen leer stehen lassen oder als Ferienwohnung nutzen
Neben der Förderung neuer Wohnformen ist außerdem ein verantwortungsvoller Umgang mit Wohnraum in Deutschland dringend erforderlich. Viele Wohnungen stehen ungenutzt leer oder werden als Ferien- oder Zweitwohnung genutzt, obwohl sie dringend gebraucht werden. Und es müssen wirksamere Maßnahmen gegen das Verschwinden von preisgünstigen und geförderten Wohnungen ergriffen werden. Hierzu gehören auch eine angemessene Quote von Sozialwohnungen mit langfristigen Bindungen bei Neubauten, die Verlängerung von bestehenden oder auslaufenden Bindungen und rechtsfeste Vorkaufsrechte der Kommunen.

Praxis-Projekte von DCV, SkF und SKM gegen Wohnungsnot
Durch mehr genossenschaftliche Bauweisen und Wohnformen kann eine neue Wohngemeinnützigkeit gestärkt werden. Und neben dem Erhalt und Neubau von Sozialwohnungen muss die energetische Sanierung auch für Wohnraum im niedrigen Preissegment realisiert werden. DCV, SkF und SKM stehen bereit, sich an den geplanten Strategien gegen Obdachlosigkeit zu beteiligen.  
Hier geht es zu Praxis-Projekten und politischen Lösungen gegen Wohnungsnot.

Pressemitteilung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen

Drei Viertel der Deutschen finden gleichmäßige Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern wichtig

 Berlin, 10.11.2022. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen YouGov-Umfrage, wie das Bündnis Sorgearbeit fair teilen anlässlich seiner Fachtagung „Sorgearbeit – selbstverständlich weiblich? Close the Care Gap!“ am 9. November bekanntgab.

Auf die Frage, wie wichtig es ihnen sei, dass Frauen und Männer sich bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Sorgearbeit gleichmäßiger aufteilen, antworten 42 Prozent der Befragten mit „wichtig“ und 34 Prozent mit „sehr wichtig“.
„Für 76 Prozent der Deutschen ist die gleichmäßigere Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern wichtig bis sehr wichtig. Das ist ein Handlungsauftrag an die Politik. Dem Ziel muss jetzt politische Priorität eingeräumt werden“, betonen die 26 Mitglieder des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen, darunter auch der SkF Gesamtverein e.V..

Um der gleichmäßigeren Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern näherzukommen, befürworten 51 Prozent der Befragten die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, wenn diese ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder für eine gewisse Zeit aussetzen. Weitere 41 Prozent fordern geschlechtergerechte und familienorientierte, flexible Arbeitszeitmodelle. 36 Prozent sprechen sich für staatliche Zuschüsse für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen aus.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen, die die faire Verteilung unbezahlter Sorgearbeit voranbringen, auf die politische Agenda zu setzen und schnellstmöglich umzusetzen“, unterstreichen die Bündnismitglieder.

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.053 Personen zwischen dem 18. und 20.10.2022 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Das Bündnis
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 26 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:
Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
Twitter: @sorgearbeit
Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

•    Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
•    Bundesforum Männer e.V.
•    Bundesverband der Mütterzentren e.V.
•    Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
•    Care.Macht.Mehr
•    Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
•    Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
•    Deutscher Frauenrat e.V.
•    Deutscher Gewerkschaftsbund
•    Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
•    Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
•    evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
•    Forum katholischer Männer (FkM)    •    Frauenwerk der Nordkirche
•    GMEI Gender Mainstreaming Experts International
•    Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
•    Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
•    Männerarbeit der EKD
•    Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
•    SKM Bundesverband e.V.
•    Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
•    Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
•    Sozialverband VdK Deutschland e.V.
•    Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
•    WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
•    Zukunftsforum Familie e.V.

PRESSEKONTAKT
Franziska Weck
presse@sorgearbeit-fair-teilen.de
Tel. +49 174 534 7045

Alleinerziehende und deren Kinder brauchen in der Energiekrise mehr Unterstützung

AGIA fordert schnelles Handeln der Politik

Dortmund, 17. Oktober 2022. Alleinerziehende und ihre Kinder sind durch die aktuelle Energiekrise und das dadurch erhöhte Armutsrisiko in besonderer Weise belastet. Daher fordert die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA), sie im kommenden Winter verlässlich und unbürokratisch zu unterstützen.

Die AGIA-Trägerverbände blicken mit großer Sorge auf die massiv steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten und damit auf verschärfte Ängste Alleinerziehender. Sie bewerten das beschlossene Entlastungspaket der Bundesregierung als einen Schritt in die richtige Richtung, halten es aber nicht für ausreichend. So kommt es beispielsweise bei Alleinerziehenden nicht zielgerichtet an, da die Erhöhung des Kindergeldes mit Sozialleistungen oder Unterhaltsvorschuss verrechnet werde, so die Verbände.

Die AGIA appelliert daher an die Politik, die angekündigte Kindergrundsicherung, die sich am realistischen Bedarf von Kindern orientieren soll, mit Hochdruck voranzutreiben. Dazu gehört auch, die Existenzsicherung von Kindern getrennter Eltern bei erweitertem Umgang in beiden elterlichen Haushalten abzusichern sowie Alleinerziehende bei der Kinderbetreuung durch verbindliche Zusagen zu entlasten. Dazu zählen Betreuungsgarantien von Ländern und Kommunen, bezogen auf Kitas, Schulen und Ganztagsbetreuung.

Viele Alleinerziehende sind durch den seit der Corona-Pandemie andauernden gesellschaftlichen Krisenmodus an ihre Belastungsgrenze angekommen. Ausfälle in der Kinderbetreuung und Schulschließungen haben besonders jene alleinerziehenden Mütter getroffen, die vielfach über kein ausreichendes soziales Netz der Unterstützung verfügen oder die von den Kindesvätern keine finanziellen Leistungen bekommen. Sichtbar wird die Erschöpfung von Müttern und Vätern durch deren deutlich gestiegene Nachfrage nach Kuren.

Um alleinerziehende Eltern, die kleine oder mehrere Kinder betreuen, zu stärken und zu entlasten, hält die AGIA eine erweiterte Förderung gezielter präventiver und kurativer Maßnahmen wie Eltern-Kind-Kuren und Familienbildung für dringend erforderlich. Nach Auffassung des Verbandes darf die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Alleinerziehenden und Kindern der Energiekrise nicht zum Opfer fallen.

Die katholische Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) setzt sich für die Verbesserung der sozialen und ökonomischen Lebensverhältnisse von Ein-Eltern-Familien, insbesondere von Müttern, ein.

Trägerverbände der AGIA sind: Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB), Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF), Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Einrichtungen der Familienbildung (BAG).

Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle der AGIA c/o SkF Gesamtverein e. V., Gisela Pin-gen-Rainer, Tel. 0231 557026-34, E-Mail: pingen@skf-zentrale.de