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Mehr als 100 Jahre soziale Arbeit

Der SkF e. V. Hamburg zählt zu den wichtigsten caritativen Akteuren in der Hamburger Soziallandschaft. Die von Agnes Neuhaus initiierte Arbeit für Frauen in Notsituationen begann in Hamburg mit der Gründung des Vereins im Jahre 1917. Seither engagieren wir uns für Frauen, Familien und Jugendliche in Not.

Wir sind für Sie da!

In unseren Einrichtungen und Diensten bieten wir Ihnen Unterstützung und eine sichere und vertrauliche Umgebung. Unsere Dienstleistungen umfassen eine breite Palette an Beratungs- und Hilfsangeboten.

Wir arbeiten auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes. Unsere Mitarbeitenden setzen sich unabhängig von Weltanschauung, Herkunft, Nationalität, sexueller Orientierung und Religion für die Menschen ein, die bei uns Rat und Hilfe suchen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Kontaktdaten zu unseren Einrichtungen und Projekten.

Sie möchten mehr über unsere Arbeit erfahren? Lesen Sie dazu gern unseren aktuellen Jahresbericht 2022/2023.

Aktuelles

Engagiert mit Haltung

Anlässlich des 80. Todestages gedenkt der Sozialdienst katholischer Frauen heute seiner Verbandsgründerin Agnes Neuhaus.

17. Oktober 2024: Internationaler Tag für die Beseitigung der Armut

Kindern und Jugendlichen eine Stimme geben Dortmund, 12.08.2024.. Anlässlich des Internationalen Tag der Jugend am 12. August spricht sich der SkF Gesamtverein e.V. dafür aus, die Kinder- und Jugendrechte durch eine Verankerung im Grundgesetz weiter zu stärken.

Caritas und SkF: Inklusive und diskriminierungsfreie Gesellschaft von Anfang an

Berlin, 17.10.2024. Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und Deutscher Caritasverband werben mit Nachdruck für die Beibehaltung der Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt und der geltenden Regelungen im Strafgesetzbuch. Das Handeln eines Arztes, der einen Schwangerschaftsabbruch ohne Vorliegen eines Beratungsscheins oder gegen den Willen der Frau vornimmt, darf auch innerhalb der ersten Wochen einer Schwangerschaft nicht als rechtmäßig gewertet werden. Es bedarf eines Rechtsrahmens, der die schwangere Frau und ihr Kind in ihren Rechten gleichermaßen ernst nimmt, so die Verbände.