Vor der Klausur des Bundeskabinetts am kommenden Wochenende rufen der Familienbischof, Erzbischof Heiner Koch, und ein breites Bündnis katholischer Verbände die Bundesregierung dazu auf, die geplante Reform der Familienleistungen nicht am Geld scheitern zu lassen.
Berlin, 03.03.2023. Am kommenden Wochenende wird die Bundesregierung in der Kabinettsklausur über die geplante Kindergrundsicherung beraten. Bisher gibt es in der Koalition keine Einigung auf ein Budget für das zentrale familienpolitische Vorhaben der Legislaturperiode. „Es geht jetzt darum, angemessene Mittel für eine erfolgreiche Reform zugunsten von Kindern und Familien zur Verfügung zu stellen“, äußert sich Erzbischof Dr. Heiner Koch, Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz. Der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, erklärte, dass es sich bei der Bekämpfung von Kinderarmut und der Verbesserung der Chancen von Kindern und Jugendlichen um wichtige Zukunftsinvestitionen handele: „Wer bei den Kindern spart, zahlt später wesentlich höhere Folgekosten.“
Die katholischen Verbände betonen, dass sich die mit der Kindergrundsicherung verfolgten Ziele nicht ohne zusätzliche Finanzmittel erreichen lassen. Egal ob es um das mit der Leistungsbündelung verfolgte Ziel der verbesserten Inanspruchnahme von Familienleistungen oder um das Ziel der Armutsbekämpfung gehe: beides sei nicht zum Nulltarif zu haben.
Die Verbände verweisen darauf, dass es seit Jahren nicht gelinge, die Kinder- und Jugendarmut zu senken. Studien zeigten immer wieder: Jedes fünfte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet. Insgesamt sind 2,9 Millionen Kinder betroffen. Die aktuellen Preissteigerungen infolge der sich überlagernden Krisen verschärfen die Situation der Familien und treffen arme Familien besonders. Nach den pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen haben viele Kinder und Jugendliche Bildungsrückstände, insbesondere solche aus einkommensschwächeren Familien. Noch immer hängen die Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland in hohem Maß von den Ressourcen der einzelnen Familien ab.
Vor diesem Hintergrund halten es die katholischen Verbände und Erzbischof Koch für dringend erforderlich, dass die geplante familienpolitische Reform zu höheren Leistungen für Kinder führt und insbesondere arme Familien und solche mit kleinen Einkommen besser unterstützt. „Dafür muss Geld in die Hand genommen werden“, erklärt Beate Schwittay, Bundesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmerbewegung. „Die Kindergrundsicherung darf nicht durch Kürzungen an anderer Stelle gegenfinanziert und zum Nullsummenspiel für Familien werden.“ Für bedenklich hält Renate Jachmann-Willmer, Vorstand des Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V., dass ausgerechnet bei den Alleinerziehenden auf der Grundlage der aktuellen Pläne Verschlechterungen drohen, wenn zum Beispiel der Unterhaltsvorschuss mit dem Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung voll verrechnet werden soll.
Dass die Regelbedarfe nach dem bekannt gewordenen Eckpunkte-Entwurf des Bundesfamilienministeriums zukünftig stärker an den Haushaltsausgaben der gesellschaftlichen Mitte orientiert werden sollen, entspricht langjährigen Forderungen der katholischen Verbände. Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, bekräftigt: „Kindergrundsicherung ist Kinderchancensicherung. Eine Regierung, die sich soziale Gerechtigkeit und Aufbruch auf die Fahnen geschrieben hat, muss vorrangig dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche unabhängig vom Einkommen der Eltern mit gleichen Lebenschancen aufwachsen.“
Unterstützende Personen und Verbände:
Dr. Heiner Koch, Erzbischof von Berlin
Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung e.V. (AKF)
Deutscher Caritasverband e. V. (DCV)
Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e. V.
Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB Deutschlands e. V.)
Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF)