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Mehr als 100 Jahre soziale Arbeit

Der SkF e. V. Hamburg zählt zu den wichtigsten caritativen Akteuren in der Hamburger Soziallandschaft. Die von Agnes Neuhaus initiierte Arbeit für Frauen in Notsituationen begann in Hamburg mit der Gründung des Vereins im Jahre 1917. Seither engagieren wir uns für Frauen, Familien und Jugendliche in Not.

Wir sind für Sie da!

In unseren Einrichtungen und Diensten bieten wir Ihnen Unterstützung und eine sichere und vertrauliche Umgebung. Unsere Dienstleistungen umfassen eine breite Palette an Beratungs- und Hilfsangeboten.

Wir arbeiten auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes. Unsere Mitarbeitenden setzen sich unabhängig von Weltanschauung, Herkunft, Nationalität, sexueller Orientierung und Religion für die Menschen ein, die bei uns Rat und Hilfe suchen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Kontaktdaten zu unseren Einrichtungen und Projekten.

Sie möchten mehr über unsere Arbeit erfahren? Lesen Sie dazu gern unseren aktuellen Jahresbericht 2022/2023.

Aktuelles

Das Recht auf gleiche Bezahlung

Dortmund, 07. März 2023. Die beste Absicherung gegen Armut – insbesondere im Alter – ist angemessen bezahlte und sozialversicherte Arbeit. Doch gilt diese „Binsenweisheit“ überwiegend für Männer und noch lange nicht für alle Frauen.

Armutsbekämpfung und bessere Chancen für Kinder und Jugendliche gibt es nicht zum Nulltarif

Vor der Klausur des Bundeskabinetts am kommenden Wochenende rufen der Familienbischof, Erzbischof Heiner Koch, und ein breites Bündnis katholischer Verbände die Bundesregierung dazu auf, die geplante Reform der Familienleistungen nicht am Geld scheitern zu lassen.

Schwangerschaftskonflikt: Selbstbestimmungsrecht der Frauen und Lebensrecht des ungeborenen Kindes müssen gleichermaßen geschützt werden

Berlin. 2. März 2023. Anlässlich der Einberufung der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“ durch die Bundesregierung machen der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Sozialdient katholischer Frauen Gesamtverein (SkF) klar: Selbstbestimmungsrecht der Frau und Lebensrecht des ungeborenen Kindes stehen untrennbar nebeneinander. Das verpflichtende Beratungsgespräch, das jede Frau führen muss, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen will, muss erhalten bleiben. Es dient sowohl dem Schutz des ungeborenen Kindes als auch der Selbstbestimmung der Frauen.