Einträge von it24

Guter Rat vor Ort

Mit „Guter Rat vor Ort“ betreiben wir in Kooperation mit der Bürgerstiftung Hamburg vier Rechtsberatungseinrichtungen. Die Standorte befinden sich in Altona Nord, Osdorf, Neustadt und St. Georg. Beraten wird am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag. Die Sprechzeiten sind von 10:00 bis 12:00 Uhr Eine Voranmeldung ist möglich und erwünscht, um im Vorfeld ein Gefühl für die zu erwartende Nachfrage zu erhalten. Aber auch eine spontane Wahrnehmung der Beratung ist jederzeit möglich. In St. Georg weichen die Öffnungszeiten ab und finden von 9:30 – 11:30 statt. Hier ist auch keine Voranmeldung möglich.

Windelpaten

In unserem Projekt ‚Windelpaten‘, das 2007 ins Leben gerufen wurde, begleiten ehrenamtliche Paten ausgewählte Familien nach der Geburt des Kindes bis zum ersten Geburtstag. Die Familien sind KlientInnen der Beratungsstellen für Frauen, Familien und Schwangere.

Stellungnahme: Grundlinien einer erneuerten Sexualethik

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) e.V. positioniert sich zu einer Sexualethik der katholischen Kirche im Sinne es Grundtextes des Synodalforums IV.
Die Synodalversammlung hat diesen Text nicht beschlossen. Obwohl mit großer Mehrheit zugestimmt wurde, konnte die Zweidrittelmehrheit der Bischöfe nicht erreicht werden.
Der Text gibt deutlich wieder, was der SkF seit Langem in der konkreten Lebensbegleitung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in seiner Arbeit (er)lebt und als notwendige Weiterentwicklung innerhalb der Kirche fordert. Daher positioniert sich der SkF inhaltlich eindeutig zu den Kernaussagen.

SkF zum Abschluss des Synodalen Wegs

Dortmund, 13. März 2023. Drei Jahre lang wurden im Synodalen Weg die Themen Macht und Gewaltenteilung, Priesterliche Lebensform, die Stellung der Frauen in und die Sexualethik der Kirche intensiv diskutiert.

Das Recht auf gleiche Bezahlung

Dortmund, 07. März 2023. Die beste Absicherung gegen Armut – insbesondere im Alter – ist angemessen bezahlte und sozialversicherte Arbeit. Doch gilt diese „Binsenweisheit“ überwiegend für Männer und noch lange nicht für alle Frauen.

Schwangerschaftskonflikt: Selbstbestimmungsrecht der Frauen und Lebensrecht des ungeborenen Kindes müssen gleichermaßen geschützt werden

Berlin. 2. März 2023. Anlässlich der Einberufung der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“ durch die Bundesregierung machen der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Sozialdient katholischer Frauen Gesamtverein (SkF) klar: Selbstbestimmungsrecht der Frau und Lebensrecht des ungeborenen Kindes stehen untrennbar nebeneinander. Das verpflichtende Beratungsgespräch, das jede Frau führen muss, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen will, muss erhalten bleiben. Es dient sowohl dem Schutz des ungeborenen Kindes als auch der Selbstbestimmung der Frauen.